Die Förderung

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Überblick zu Änderungen der Gebäude- Energieeffizienz Förderprogramme des Bundes

Stand 01.07.2024
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit 1.1.2021 gestartet.
  • Die BEG bündelt in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich (u.a. das CO2-Gebäudesanierungs-programm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
  • Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden.
  • Erster Bestandteil: Einzelmaßnahmen (BEG EM/ Zuschußvariante) seit 1.1.2021, aktualisiert 21.11.2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1)
  • Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.
  • Zweiter Bestandteil: Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) als Kreditvariante zur Durchführung durch die KfW seit Juli 2021, aktualisiert 09.12.2022 (BAnz AT 30.12.2022 B2)
  • Dritter Bestandteil: Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden (BEW NWG), als Zuschuss- und Kreditvariante zur Durchführung durch die KfW seit Juli 2021, aktualisiert 09.12.2023 (BAnz AT 30.12.2022 B3)
  • Die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ wird mit einem Zuschuss in Höhe von 650 € für 1-2 Familienhäuser und     850 € für 3- und  Mehrfamilienhäuser gefördert.
  • Die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ wird mit einem Zuschuss in Abhänghigkeit der Nettogrundfläche gefördert.
  • Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden.
  • Weitere Informationen zur Förderung der Sanierung von Wohngebäuden auf der Seite des BAFA bzw. KfW:
    https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html https://www.kfw.de/kfw.de.html

Überblick zu Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg

Stand 01.07.2024

Förderungen des Landes Baden-Württemberg*

Folgende Landesförderprogramme werden in Baden – Württemberg derzeit angeboten:

– Kombidarlehen Wohnen mit Klimaprämie

– Kombidarlehen Mittelstand mit Klimaprämie (Nichtwohngebäude)

– L-Bank: Energie­effizienz­finanzierung – Sanieren

* Die Angaben sind ohne Gewähr. Die Förderprogramme und Konditionen können sich kurzfristig verändern.