Klimaschutz

Klimaschutzziele der Vereinten Nationen

Mit der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC⁠) hat sich die internationale Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen global zu stabilisieren, damit eine weitere gefährliche, von Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird.

Aus den Beschlüssen abgeleitet ergeben sich folgende Einzelziele:

  • Die Erderwärmung soll auf deutlich unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden (wenn möglich unter 1,5°C siehe Ziele der „Pariser Klimakonferenz“),
  • In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts muss eine Balance zwischen vom Mensch verursachten (anthropogenen) Emissionen und deren Abbau durch ein Senken selbiger erreicht werden. Dazu soll die Weltwirtschaft zwischen 2050 und 2100 treibhausgasneutral gestaltet werden
  • Die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sollen verstärkt werden sowie die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden

Klimaschutz zu Hause

Verändern Sie die Welt – von zu Hause aus! Ob Mietwohnung oder Eigenheim, ob kleines oder großes Portemonnaie: Wir zeigen Ihnen, wie Sie mehr aus Energie machen und klimabewusster wohnen.

Klimaschutzziele der europäischen Union

Die Europäische Union als Mitglied der Vereinten Nationen hat im Rahmen des „Green Deals“ im September 2020 vorgeschlagen die Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 (Emissionen und Abbau) auf mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 anzuheben.

Bisher sind folgende Klimaziele (mit Umsetzung bis 2030) beschlossen:

  • Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 32% des gesamten Energieverbrauchs
  • Steigerung der Energieeffizienz bis 2030 um mindestens 32,5%
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990. Umsetzung u.a. durch das Emissionshandelssystem.
    Zudem wurde die Klimaneutralität der EU bis 2050 festgelegt, welche noch in einem Gesetz verankert werden soll.

Klimaschutzpaket der Bundesregierung

Klimaschutzziele der Bundesregierung
  • Im ursprünglichen Klimaschutzplan 2050 (vom 8.10.2019) sind klimapolitische Meilensteine definiert, welche sich sowohl an den globalen Zielen als auch an den Zielen der EU orientieren. Der Plan sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 weitgehend emissionsneutral wird. Darüber hinaus soll der Anteil regenerativer Energien massiv gesteigert und unser Energieverbrauch drastisch gesenkt werden.
    • Senkung des Treibhausgasausstoßes (gegenüber 1990): 100%
    • Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien: 60%
    • Senkung des Primärenergieverbrauchs (gegenüber 2008): 50%

Außerdem sind im Klimaschutzplan 2050 darüber hinaus verschiedene Zwischenziele bis 2030 mit Beschluss vom 9. Oktober 2019 folgende festgelegt: Klimaschutzplan der Bundesregierung

  • Inzwischen sind die Ziele verschärft worden:
    Das Gesetz wurde novelliert. Die Gesetzesnovelle ist am 31. August 2021 in Kraft getreten.
    Klimaschutzgesetz der Bundesregierung
  • Minderung des Treibhausgasausstoßes bis 2030 um mind. 65%, bis 2040 um mind. 88%
  • Treibhausgasneutralität bis 2045
  • Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele nach § 3 Absatz 1 werden jährliche Minderungsziele durch die Vorgabe von Jahresemissionsmengen für die folgenden Sektoren festgelegt:
    1. Energiewirtschaft,
    2. Industrie
    3. Verkehr
    4. Gebäude
    5. Landwirtschaft
    6. Abfallwirtschaft
    7. Sonstiges
  • Die Umsetzung soll u.a. durch Maßnahmen wie CO2 Bepreisung, Förderprogramme für Klimaschutz, Bauen und Sanieren, Heizungstausch, Elektromobilität sowie Investitionen in Bahn Infrastrukturprojekte erreicht werden.
Ressourcen schonen

Energiesparen senkt die CO₂-Emissionen, die maßgeblich zur Erderwärmung beitragen und reduziert den Verbrauch endlicher fossiler Ressourcen wie Öl und Gas.

Der Einsatz regenerativer Energiequellen reduziert maßgeblich den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung.

Dank energetischer Sanierungsmaßnahmen ergibt sich für die Weiternutzung bestehender Immobilien neben dem reduzierten Energieverbrauch ein behagliches Wohngefühl in einem gesunden Wohnklima.

Im Vergleich zu einem Neubau vermeidet die Sanierung von Bestandsgebäuden einen großen Anteil an grauer Energie. Unter grauer Energie versteht man die zur Herstellung, Transport, Lagerung, Einbau und Entsorgung von Baustoffen benötigte Energie. Werden idealerweise ökologische Baustoffe verwendet, so ergibt sich noch ein geringerer Bedarf an sogenannter grauer Energie.

Heizkosten senken

Die „beste“ Energie ist die, die überhaupt nicht verbraucht wird. Dazu sind die Gebäude-energieverluste zu minimieren. Dies hilft gleichzeitig die Heizkosten zu senken.

Durch Dämmung der Gebäudehülle in folgenden Bereichen kann der Energieverbrauch drastisch gesenkt werden:
Dach, Außenwände, Wände/ Decken bzw. Böden zu unbeheizten Räumen, Fenster

Anlagentechnik optimieren:

Einsatz einer Heizungsanlage mit regenerativen Energien, Solarenergienutzung, Effiziente Umwälzpumpen, hydraulischer Abgleich, Dämmung von Heizungsrohren in unbeheizten Bereichen Einbau einer Photovoltaikanlage sowohl zur Heizungsunterstützung (z.B. über eine Wärmepumpe) als auch zur direkten Nutzung im elektrischen Gebäudenetz.

Nutzenpotenzial aus energetischen Sanierungsmaßnahmen:

  • Deutlich reduzierte Verbrauchskosten
  • Verbesserte Behaglichkeit
  • Erhalt der Bausubstanz
  • Vermeidung von Feuchteschäden
  • Verbessertes Wohnklima
  • Werterhalt/ Wertsteigerung der Immobilie
  • Schonung von Ressourcen
  • Klima und Umweltschutz; Reduzierung schädlicher Umwelteinfluss
Rechtliche Rahmenbedingungen

Gebäudeenergiegesetz GEG
Bundesförderung Effiziente Gebäude