Leistungen

Unsere Leistungen

Erstberatung - telefonisch

Anhand Ihrer Informationen zu dem betreffenden Gebäude kann eine erste kurze Einordnung zum energetischen Zustand Ihres Gebäudes getroffen werden. Je nach Informationslage können erste Ansatzpunkte für Verbesserungsmöglichkeiten und Heizkosteneinsparung identifiziert werden.

Zeitaufwand: ca. 15 – 20 Minuten

Kosten: Dieser Service ist kostenfrei

Erstberatung - vor Ort/ Ersteinschätzung Ihres Gebäudes

Bei dieser Beratung wird Ihr Gebäude von mir vor Ort in Bezug auf die energetische Qualität der wesentlichen Bauteile betrachtet. Es werden direkt erkennbare energetische Schwachstellen identifiziert, aufgezeigt und Verbesserungsansätze angegeben.

Zeitaufwand: ca. 1-2 Stunden

Die Ergebnisse werden gemeinsam besprochen oder auf Ihren Wunsch hin in einem kurzen schriftlichen Bericht festgehalten.

Kosten vor-Ort Initialberatung: Abhängig von Ihrem Gebäude (ca. 180 € – 450 €)

Ausführliche Energieberatung

Die ausführliche Energieberatung basiert auf einer detaillierten Ist – Aufnahme des Gebäudes bzgl. des energetischen Zustandes.

Anhand des erfassten Ist – Zustands werden Sanierungsvorschläge ausgearbeitet, die sowohl die aktuellen Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz) berücksichtigt als auch Anforderungen aus förderfähigen Maßnahmen.

Ich biete die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Ihr Gebäude an. Die Energieberatung mit Erstellung eines iSFP wir durch das Förerprogramm EBW gefördert. EBW

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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • Begehung des Gebäudes
  • Detaillierte Erfassung und Aufnahme des energetischen Gebäudezustandes sowie der Anlagentechnik
  • Energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes des Gebäudes nach DIN 18599
  • Bewertung des Gesamtgebäudes bezüglich der End – und Primärenergie
  • Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten
  • Darstellung in Farbklassen
  • Identifikation energetischer Schwachstellen
  • Entwicklung von Sanierungsvorschlägen; Berechnung und Darstellung verschiedener Sanierungsvarianten zur Verbesserung der energetischen Qualität auf Grundlage des GEG
  • Abstimmung zum individuellen Sanierungsfahrplan mit dem Eigentümer
  • Berechnungen möglicher Energieeinsparungen je Maßnahme nach dem Best-Möglich-Prinzip und Kennwerteermittlung über genormte Verfahren
  • Kostenabschätzung für Sanierungsmaßnahmen
  • Hinweise auf Fördermöglichkeiten
  • Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans entsprechend der Vorgaben des BAFA bzw. der Anforderungen aus dem BEG Förderprogramm
  • Darstellung der Berechnungsergebnisse in optischer Form mittels Farbklassen
  • Übersicht über die erreichten technischen Kennwerte je Sanierungsschritt
  • Übergabe des ausführlichen iSFP Beratungsberichts einschließlich der zugehörigen „Umsetzungshilfe“
  • Gemeinsame Durchsprache und Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
Zeitaufwand: Abhängig vom Gebäude (Größe, Anzahl Wohneinheiten bzw. Nutzung, Baujahr, Anlagentechnik, Veränderungen, etc.)
Kosten: Für eine Beratung mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erstelle ich Ihnen gerne ein Angebot – fragen Sie an!
Förderung: Die Bundesförderung einer Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unterstützt die Energieberatung für 1-2 Familienhäusern sowie für
3- und Mehrfamilienhäuser, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Im Einzelnen bedeutet das:
– 650 Euro Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser,
– 850 Euro Förderung für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Eigenanteil: Angebotskosten abzüglich des Förderanteils (im Förderfall)
Nutzen: Der Eigentümer erhält einen ausführlichen Überblick über die Möglichkeiten einer schrittweisen
Gebäudesanierung. Dabei werden die zu erwarteten Kosten, die aktuell bestehenden Fördermöglichkeiten sowie die Verringerung des Energiebedarfs beschrieben. Außerdem enthält die Umsetzungshilfe eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Sanierungsschritte mit Hinweisen auf zu beachtende Details Förderbonus: Bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen die im geförderten iSFP beschrieben wurden, erhöht sich der Förderbonus z.B. für bestimmte Einzelmaß- nahmen um 5% sowie die Höhe der föderfähigen Ausgaben  je Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.

 

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Rechtliche Grundlage und Nachweise

Die rechtliche Grundlage bzw. Basis für jede seriöse Energieberatung und energetische Sanierung bildet das seit 1.11.2020 in Kraft gesetzte und seit 1.1.2024 aktualisierte Gebäudeenergie Gesetz (GEG).
Seitdem das Gebäudeenergie Gesetz in Kraft gesetzt wurde sind das damalige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das damalige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) nicht mehr gültig.

Die im GEG vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz von erneuerbaren Energien sind sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen im Bestand verpflichtend einzuhalten und nachzuweisen.

Für die Vorlage bei der zuständigen Baubehörde oder der KfW biete ich Ihnen für Ihr Gebäude die Berechnungen zur Ermittlung des Transmissionswärmeverlustes sowie des Primärenergiebedarfs an, dokumentiere den nach einer Sanierung erreichten energetischen Standard und bestätige ggf. die Einhaltung der Vorgaben.

Fördermittelberatung

Am 1.1.2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet und seither mehrfach angepasst worden.

Die BEG bündelt in einem modernisierten und vereinfachten Förderangebot die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die als Zuschussvariante (Einzelmaßnahmen) bzw. als Kreditvariante angeboten werden.

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Einzelmaßnahmen (BEG EM/ Zuschussvariante) neue Richtlinie seit 1.1.2024
Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA, für die Heizungserneuerung durch die KfW.  Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.
Seit Mitte des Jahres 2024 gibt es die Möglichkeiten für einen Ergänzungskredit zu geförderten Einzelmaßnahmen (über die KfW).

Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandswohngebäuden auf Effizienzhausniveau 85 oder besser (BEG WG) als  Kreditvariante zur Durchführung durch die KfW in der Fassung vom 30.12.2022. Anforderungen gemäß den technischen Mindestanforderungen der BEG-WG Förderrichtlinie.

Gefördert wird die Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden (Nichtwohngebäude; BEG NWG),
als Zuschuss- und Kreditvariante zur Durchführung durch die KfW in der Fassung vom 30.12.2022. Anforderungen gemäß den technischen Mindestanforderungen der BEG-NWG Förderrichtlinie.

Förderungen des Landes Baden-Württemberg

Über die KfW-Mittel hinaus stellt das Land eigene, zeitlich befristete Förderprogramme für Gebäude auf. Die jeweils aktuellen Förderprogramme sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima, Energiewirtschaft des Landes Baden – Württemberg zu finden.

Ich berate Sie über die Fördermöglichkeiten und was dies konkret für Ihren Fall bedeutet.
Als registrierter Energieeffizienz Experte biete ich die Fördermittelbeantragung einschließlich der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise zum Antrag an. Dies beinhaltet nach anforderungskonformem Abschluss des Vorhabens die Quantifizierung und Bestätigung der Einhaltung der vorgegebenen technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Primär- und Endenergie und CO2. Außerdem werden die für die Maßnahmen angefallenen, förderfähigen Kosten bestätigt.

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Energieausweise

Entsprechend dem seit 1. Januar 2024 in überarbeiteter Form in Kraft getretenen  Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigen alle Wohngebäude, die neu gebaut, verkauft, vermietet oder verpachtet werden, einen Energieausweis.

Energieausweise dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

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a) Den Energiebedarfsausweis:

Für die Erstellung des Energiebedarfsausweis werden alle Gebäudeaußenflächen wie Wände, Fenster, Dach und Bodenplatte unter Berücksichtigung der Materialien dieser Flächen, der Dämmqualität sowie die eingesetzte Heiztechnik für die Berechnung des Energiebedarfs berücksichtigt.
Der Energiebedarfsausweis zeigt auf einer Skala von A+ (ab 0 kWh/(m2*a) bis
H (> 250 kWh/(m2*a)) den Endenergieverbrauch sowie den Primärenergiebedarf des Gebäudes.
Anhand der Einstufung in die farbig gestaltete Skala erhält der Hausbesitzer eine Orientierung über die energetische Qualität seines Gebäudes.
Liegt der Energiebedarf im „roten Bereich“ des Energieausweises, deutet dies auf nennenswerte Energieeinsparpotentiale hin.
Zur detaillierten Identifikation der Einsparpotentiale und der Ermittlung des entstehenden Aufwands bietet sich eine ausführliche Energieberatung an.

b) Den Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis zeigt lediglich den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser und ist damit stark vom Nutzerverhalten abhängig. Deswegen erlaubt er keine direkte Aussage zur energetischen Qualität des Gebäudes.

Wann darf ein Energieverbrauchsausweis erstellt werden?

– Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen, deren Bauantrag vor November 1977 eingereicht wurde und die energetisch nicht mindestens auf das Niveau der WSVO 1977 nachgerüstet wurden, sind seit Oktober 2008 nur noch Energiebedarfsausweise zulässig.

– Für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises sind Verbrauchsdaten eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens 36 Monaten zu berücksichtigen, der die jüngste Abrechnungsperiode einschließt.

– Das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode darf nicht länger als 18 Monate zurück liegen
Der Endenergie – sowie Primärenergieverbrauch muss einer Witterungsbereinigung unterzogen werden.
(Fortsetzg. Energieausweise)

Allgemein:
Energieausweise sind ebenfalls für Nichtwohngebäude erforderlich. Falls es sich um öffentliche Gebäude handelt, besteht unter Umständen eine Aushangpflicht.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern am Gebäude keine Veränderungen der energetischen Qualität vorgenommen werden.

Als registrierter Energieberater biete ich die Erstellung beider Energieausweis-Varianten an.
Im Fall der Erstellung eines Energiebedarfsausweises empfehle ich eine (mit bis zu 80% Zuschuss förderfähige1) Energieberatung, die neben dem Energiebedarfsausweis auch ausgearbeitete Sanierungsvorschläge beinhaltet.

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Erneuerbare Energien

Energie aus Energiequellen, die sich nicht verbrauchen bezeichnet man als erneuerbare Energie.

Beispielsweise sind dies Energiequellen wie Windenergie, Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme.

Im Gegensatz dazu verbrauchen fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas und Stein- oder Braunkohle die über Jahrmillionen entstandenen und begrenzten Vorkommen.

Erneuerbare Energien lassen sich für Heizung, Warmwasserbereitung und Stromerzeugung nutzen. In Kombination mit hoch effizienten Gebäuden lässt sich der schädliche Umwelteinfluss durch den Gebäudeenergiebedarf stark reduzieren.

Die Nutzung von erneuerbaren Energien trägt dazu bei die internationalen und nationalen Ziele für klimaneutralen Energieverbrauch zu erreichen.

Die Kombination von Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen und Photovoltaik führt auch zu reduzierten Heizkosten und geringerer Abhängigkeit von nicht beeinflussbaren Preisfaktoren.

Im Falle eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit einer PV-Anlage lässt sich die Energie auch für kurze Zeiträume puffern und verringert weiter die Abhängigkeiten und entlastet außerdem die Stromnetze.

Ich berate Sie über die Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien im Zuge einer detaillierten Energieberatung bei Neubau oder bei energetischer Sanierung Ihres Bestandsgebäudes.

Baubegleitung

Bei der energetischen Sanierung eines Gebäudes werden verschiedene Bauteile und Gewerke des Gebäudes verändert. Dies erfolgt durch qualifizierte und erfahrene Betriebe und Handwerker. Jeder dieser beauftragten Fachleute beherrscht insbesondere „sein“ Fachgebiet.

Für ein insgesamt optimales Sanierungsergebnis und um mögliche, spätere Schäden zu vermeiden ist es zusätzlich aber sehr wichtig, die Ausführung der einzelnen Gewerke zu koordinieren und im Detail abzustimmen.

Diese Aufgabe wird leicht übersehen und kann aber in der Regel nicht vom Bauherrn ohne Wissen der entscheidenden Details geleistet werden.

Z.B. entscheidet die Platzierung neuer Fenster im Mauerausschnitt über den Anteil der fensterbezogenen Wärmebrückenverluste aber auch über die Möglichkeiten diese optimal in die Außendämmung einzubeziehen. Ein weiteres Beispiel ist die sorgfältige Anbindung der Dachdämmung an die Außenwanddämmung.

Ich biete die Baubegleitung der Sanierungsarbeiten an. Dabei werden die Ausführungsdetails abgestimmt und festgelegt. Die Ausführung wird dokumentiert und dient u.a. dem Nachweis der Einhaltung von energetischen Standards.

Die Baubegleitung ist förderfähig (Förderquote 50 Prozent) wenn sie durch einen Energieeffizienz-Experten erbracht wird.

Förderfähige Kosten für die Baubegleitung (nach BEG EM) sind für Wohngebäude gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.

EWärmeG BW

Zur Erreichung der Ziele zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen, hat der Landtag von Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verabschiedet. Darin werden Immobilienbesitzer, die eine neue Heizungsanlage für ein bestehendes Gebäude anschaffen, verpflichtet, erneuerbare Energieträger zu nutzen oder die Menge der benötigten Wärmeenergie zu verringern.

Der Anteil der → erneuerbaren Energien muss bei Einbau neuer Heizungsanlagen in Bestandsgebäude mindestens 15% betragen.

Ich berate Sie über die Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien oder die möglichen Optionen von Ersatzmaßnahmen bei energetischer Sanierung Ihres Bestandsgebäudes.
Für die Realisierung der erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des EWärmeG BW biete ich die Dokumentation, Hinweise für weitere, erforderliche Bestätigungen (z.B. Gaslieferant) und mögliche eigene Bestätigung der Umsetzung als Nachweis und zur Vorlage bei der entsprechenden Behörde an.